Donnerstag, 5. Dezember 2013

Abtreiben um Abtreibungen zu verhindern?

Eugenie stellt eine Frage zitierend in den Raum (hier): 

»"Allerdings muss ich da in der praktischen Ausbildung ein Kind abtreiben. Das soll es in meiner Praxis einmal nicht geben: Ich werde kein Kind abtreiben.
... darf ich EIN Kind umbringen, damit ich die Möglichkeit habe, vielen Kindern in Zukunft das Leben zu retten, indem ich den Müttern Möglichkeiten und Hilfen aufzeige, damit sie ihr Kind annehmen können? Ohne eine Abtreibung durchgeführt zu haben, kann ich kein Frauenarzt werden ..."«

Das Problem, mit dem wir es hier zutun haben, ist im Grunde insofern sehr weitreichend, weil wir hier einen Nerv des Verfalls der Moraltheologie treffen, nämlich die Leugnung von in sich schlechten bzw. bösen Akten. Viele Moraltheologen lehren heute (gegen das Lehramt der Kirche), dass es solche Akte nicht gibt, die in sich, d.h. immer und egal aufgrund welcher Motivation, böse sind.
Die Antwort auf die obigen Frage muss lauten: Nein.

Vielleicht der Deutlichkeit halber noch das eine oder andere päpstliche Wort zu solch einem "Dilemma". 
In Humanae vitae (1968) lesen wir (zwar im kontext der künstlichen Empfängnisregelung geäußert, aber dennoch allgemein gültig): 
»Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen«. (HV 14)

Und in Veritatis splendor (1993) ist zu lesen: 

»Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind "irreparabel" schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: »Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?«.
Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen "subjektiv" sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln.
Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck guter Absicht.« (VS 81-82)


Hoffentlich hilfts.

Mir ist übrigens von so einer allgemeinen Regelung für das Studium nichts bekannt, vielleicht liegt es auch einfach am Studienort?

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