Donnerstag, 13. November 2014

Strafe bei Nichtabtreibung

Vor einigen Tagen sickerte auch in deutschsprachigen Medien die Meldung durch (etwa hier), dass Anfang des Monats in Israel ein Ehepaar dafür bestraft wurde, dass sie ihr behindertes Kind nicht abgetrieben haben.

Offenbar stellte der behandelnde Arzt schon früh in der Schwangerschaft fest, dass das Kind gelähmt zur Welt kommen würde, und riet daher zu einer Abtreibung. Das Paar zog daraufhin einen Rabbi zu Rate, der von der Abtreibung abriet. Als die Versicherung des Paares nach der Geburt erfuhr, dass dem Paar zuvor von ihrem Arzt zu einer Abtreibung geraten wurde, lehnten sie es ab, die kostenintensive Versorgung des Kindes mitzutragen. Die Eltern klagten dagegen und bekamen zunächst recht, in der Berufung unterlagen sie allerdings gegen die Versicherung. Sas "Interessante" ist nun die Begründung des Gerichts: Der Rabbi sei zwar sehr versiert in Schrift und Gesetz, aber eben kein Arzt. Da die Eltern diese "unprofessionellen" Rat über den des Fachmanns gestellt hätten, müssten sie nun eben mit den Folgen leben: "die Eltern, die seine [d.i. des Rabbis] nichtprofessionelle Beurteilung der des sachkundigen Arztes vorgezogen haben, haben sich schuldig gemacht" ("the parents who took his non-professional opinion over that of knowledgeable doctor, are [to blame]") (Quelle).

Bemerkenswert finde ich daran dieses: Hier wird die Schwangerschaft mit einem behinderten Kind in die gleiche Kategorie wie eine Krankheit gesteckt, deren Folgen man bei Nichtbehandlung nunmal selbst zu verantworten habe. Dass es sich bei dem Kind im Mutterleib um ein Individuum mit eigenen Rechten handeln könnte, gerät erst gar nicht in den Blick. Aus dem, was in dem Medien verfügbar ist, wird eines deutlich: Hier wurde eine richterliche Entscheidung in einem durchaus moralfreien Raum getroffen. Von belang war für das Gericht offenbar nur der Kontrast zwischen "Fachmann" und "Nichtfachmann". Es ging dem Gericht also letztlich mehr um bürokratisch gesicherte Kompetenz, als um soetwas wie "Richtig" und "Falsch": Der mit der Urkunde, die ihn als Arzt ausweist, hat Recht. 
Natürlich ist die Frage nach "Leben oder Sterben" eines Menschen auch zuweilen eine sehr medizinische Frage, aber in diesem Fall geht es um mehr: Es geht um das Lebendürfen oder Sterbenmüssen eines Menschen... und das ist ganz sicher keine medizinische Frage, sondern eine ethische! Aber, eben: Der ungeborene Mensch kam hier offenbar eh überhaupt nicht in den Blick...

Wir lernen also: Wer ein ungeborenes Kind nicht abtreibt, macht sich schuldig.
Links ist Rechts, Unten ist Oben, Unrecht ist Recht, Falsch ist Richtig. Das ist die altbekannte satanische Verballhornung von Gottes Verheißung vom Licht in der Finsternis (Ps 139,12) und vom Leben im Tod (2Kor 4,11).

Überrascht bin ich von dem Urteil nicht übermäßig. Es ist doch schon lange absehbar, dass genau so eine Mentalität das ist, worauf es auch bei uns hinauslaufen wird. Spätestens wenn unser aktueller Wohlstand kippt, wird man sich zweimal überlegen, ob man sich nicht doch lieber das "lebensunwerte Leben" spart. Aus historischer Rücksichtnahme wird man das dann freilich anders benennen, aber das Prinzip wird wohl das gleiche sein. Dank des technischen Fortschritts seit der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts (wo es ja weißgott nicht bloß in Deutschland Programme zur Eugenik gab... *hust* USA *hust*), wird es diesmal jedoch weniger "sichtbar" und ergo weniger skandalträchtig ablaufen können. Pränataldiagnostik wird in absehbarar Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein und die Geburt eines behinderten Kindes wird natürlich sanktioniert werden müssen (wegen Belastung des Steuer- bzw. Beitragszahlers).
Überrascht bin ich eigentlich nur, dass es jetzt schon anfängt und ausgerechnet in Israel... ich hatte dem kollektiven Gedächtnis, gerade in Israel, eine längere Halbwertszeit zugestanden.

So kann man sich irren...


Die hl. Margareta [Marina] von Antiochien († 305) ist eine der 14 Nothelfer und Patronin der Schwangeren und Gebärenden. Sehr passend wird sie mit Kreuz und Drache dargestellt. Der Legende nach erschien ihr der Teufel immer wieder in Gestalt eines Drachen der sie verschlingen wollte. Sie wehrte ihn jedoch mit dem Kreuz(zeichen) ab. Sie wird oft mit dem hl. Georg (dem "Drachentöter") in Beziehung gesetzt und zuweilen auch mit ihm zusammen abgebildet.
Es ist wahrlich ein Kampf gegen Satan der hier läuft, und dieser gewinnt gerade an Boden.
Sancte Margarete, ora pro nobis!

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